Deutsche haben kein Recht auf Eigentum UN-Feindstaatenklausel

„Deutschland wird nicht besetzt zum Zweck seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat“, hieß es unmißverständlich in der Direktive JCS 1067 der US-Army vom April 1945. Was den Deutschen als „Befreiung“ verkauft wird, faßten also nicht einmal die Feindmächte als Befreiungsakt auf, sondern als militärische Unterwerfung eines politischen und wirtschaftlichen Konkurrenten.

*** 2. Bundesbereinigungsgesetz – Art. 4 Geltung des bereinigten Besatzungsrechts am 23.11.2007
Lassen Sie sich mal einen Grundbuchauszug kommen. Früher wurde der von 2 Rechtspflegern unterschrieben. Jetzt erhalten Sie ein Schriftstück ohne jegliche Unterschrift. Das können Sie einscannen und dann ganz einfach bearbeiten wie Sie wollen. Welche Rechtskraft hat so ein Papier?
Keine, denn wir sind jetzt schon Zwangsenteigent: Feindstaatenklausel, kein Deutscher hat Recht auf Eigentum. Der Grundbuchauszug ist nicht mehr gültig.

Kurze Erläuterung zur „UN-Feindstaatenklausel“

Die UN-Feindstaatenklausel:

Die UN-Feindstaatenklausel ist in der UN-Charta festgeschrieben. In Artikel 53 werden die Staaten, die während des Zweiten Weltkrieges die Feinde der damaligen Unterzeichnerstaaten der UN-Charta waren, als Feindstaaten bezeichnet. Das betraf vor allem Deutschland und Japan. Gegen diese sogenannten „Feindstaaten“ dürfen gemäß der Artikel 53 und 107 Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein.

Die Urfassung der UN-Charta entstand in der Endphase des Zweiten Weltkrieges. Bereits in der Urfassung der UN-Charta wurde die Feindstaatenklausel festgeschrieben. Sie ist auch noch in der aktuell gültigen Fassung enthalten. Die Feindstaatenklausel ist somit gegenwärtiges „Recht“ der UNO.

Die sog. „Feindstaaten“ sind bedingt völkerrechtlich „vogelfrei“ und rechtlos. Vielleicht erklärt sich daraus die zunehmende Entrechtung des Deutschen Volkes.

Die betreffenden Auszüge aus der UN-Charta:

Artikel 52

  • (1) Diese Charta schließt das Bestehen regionaler Abmachungen oder Einrichtungen zur Behandlung derjenigen die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffenden Angelegenheiten nicht aus, bei denen Maßnahmen regionaler Art angebracht sind; Voraussetzung hierfür ist, daß diese Abmachungen oder Einrichtungen und ihr Wirken mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen vereinbar sind
  • (2) Mitglieder der Vereinten Nationen, die solche Abmachungen treffen oder solche Einrichtungen schaffen, werden sich nach besten Kräften bemühen, durch Inanspruchnahme dieser Abmachungen oder Einrichtungen örtlich begrenzte Streitigkeiten friedlich beizulegen, bevor sie den Sicherheitsrat damit befassen
  • (3) Der Sicherheitsrat wird die Entwicklung des Verfahrens fördern, örtlich begrenzte Streitigkeiten durch Inanspruchnahme dieser regionalen Abmachungen oder Einrichtungen friedlich beizulegen, sei es auf Veranlassung der beteiligten Staaten oder auf Grund von Überweisungen durch ihn selbst
  • (4) Die Anwendung der Artikel 34 und 35 wird durch diesen Artikel nicht beeinträchtigt.

Artikel 53

  • (1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch.
    Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden;
    ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen (Feind-)Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind;
    die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
  • (2) Der Ausdruck „Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

Artikel 107

  • (1) Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Kein BRD-BEWOHNER besitzt Eigentum

Hier der Beweis, BKO4750 , zu beachten Punkt 7

Interalliierte Kommandantur der Stadt Berlin Abschrift: BK/O (47) 50 v. 21. Februar 1947

Betrifft: Angelegenheiten das unter der Kontrolle der Besatzungsbehörden stehende Eigentum

An den: Herrn Oberbürgermeister

Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an:

1.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungsbehörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.

2.) In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.

3.) Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befinde, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahme zur Durchsetzung eines solches Urteilsspruches ist ungültig.

4.) Ohne vorherige schriftlich erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.

5.) Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentum angehenden Sache handelt, hat das Gericht bzw. das Grundbuchamt schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren Rechtsanwälten abzugeben sind, dass das Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie im § 1 angeführt ist.

6.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder Juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im $ 1 angeführt ist.

7.) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besetzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.

Im Auftrag der Alliierten Kommandantur Berlin

Alliiertes Hauptquartier für Baden-Württemberg Landeshauptstadt STUTTGART

seit dem 30. Juni 2009 15. Kommandierender General des US European Command (EUCOM) sowie zusätzlich seit dem 2. Juli 2009 der 16. Supreme Allied Commander Europe der NATO.

James G. Stavridis

Quelle: Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947
PatchBarracks
70569 Stuttgart
Telefon: 0711-6877568

Tätigkeitsfelder:
Support Office,

Zweigstellen, Filialen oder Abteilungen:

The MITRE Corporation WSEO/USEUCOM
Patch Barracks
70569 Stuttgart
Telefon: 0711-6877568
Fax: 0711-6877799

The MITRE Corporation WSEO/USEUCOM , The Mitre Corportion

Artikel V. 9.
Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden. Liegt diese Genehmigung schriftlich bei Ihnen vor? Dieses Strafgesetzbuch von 1948 vom Carl Heymanns Verlag, so wie es hier vorliegt in dieser Fassung wurde von den Alliierten als bereinigt am 22.Mai 1949 festgelegt, es besitzt volle Rechts- kraft und durfte vom Besatzungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland niemals verändert werden, weil die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat war.

Durch USEUCOM Stuttgart vertreten durch Herrn Lietzau bestätigt, daß alle Militärgesetze bis zum Friedensvertrag mit Deutschland volle Rechtskraft besitzen. Wenn diese Anordnungen der Militärregierungen nicht vorliegen, sind alle Beteiligten Juristen an diesem Amtsgericht Gießen nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die BRD kein Staat ist, sondern Deutschland besetzt ist und wie Ihnen bekannt ist die BRD ist nicht Deutschland. Prof. Dr. Carlo Schmid 1949 es wird kein neuer Staat gegründet sondern Westdeutschland als provisorisches Konstrukt neu organisiert.

Warum unterschreiben Richter Urteile und Beschüsse nicht und warum wird eine Abschrift nicht vom Original beglaubigt? Wie ist es möglich, daß eine Firma wie die BRD-GmbH zu Hoheitsrechten gelangen konnte. Sie wissen, daß alle Militärregierungsgesetze z.B. Nr. 2 Artikel III , IV und V 7, 8, und 9 volle Rechtskraft in Deutschland besitzen und das Strafgesetzbuch , Nebengesetze, Kontrollratsbe- schlüsse und das Zonenstrafrecht bis zum heutigen Tage voll gültig sind.

Beweis: Carl Haymann Verlag Berlin 1948, Lizenznummer 76-G.N. 0-47-316/47.
Verlagsarchiv 12 292. Lizenz erteilt unter Nr. 76. Druckgenehmigungsnummer 8958 der Nachrichtenkontrolle der amerikanischen Militärregierung. Zudem wurde nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 der ehemalige Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalck Golodkowski 1996 verurteilt, hier ist doch der Beweis erbracht, daß die Militärgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle oder SHAEF-Gesetze der USA voll angewendet werden.

Wer maßt sich an zu behaupten, daß diese Gesetze keine Anwendung finden?

Sie müssten in jedem Fall von dieser wirklichen Rechtslage Kenntnisse im vollen Umfang besitzen.Weiter lesen> BKO4750

255 US-Stützpunkte in Deutschland  Das Medienkartell aus Bertelsmann und Springer unterdrückt die schlechten Nachrichten und lenkt von der bitteren Wahrheit ab. Dafür, daß wir uns so bereitwillig belügen lassen, werden wir einen hohen Preis bezahlen müssen.

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Über totoweise

Halt hoch das Haupt was dir auch droht und werde nie zum Knechte. Brich mit den Armen gern dein Brot und wahre deine Rechte! Treib nicht mit heiligen Dingen Spott und ehre fremden Glauben und lass dir deinen Schöpfer und Gott von keinem Zweifler rauben. Sieg oder Spott, folg deinem Gott!
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14 Antworten zu Deutsche haben kein Recht auf Eigentum UN-Feindstaatenklausel

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  6. Oscar schreibt:

    Im Jahr 1975 erwarb ich ein Siedlungs-Doppelhaus in Sachsen (Baujahr 1939/40). Nach einer Grundsanierung bezog ich dieses Haus mit meiner Familie im Jahr 1977. In den darauf folgenden Jahren, bis einschl. 2005 flossen große Teile unseres Einkommens in die Modernisierung und Erweiterung/Vergrößerung dieser Immobilie. Im Jahr 2003 wurde die letze bestehende Hypothek an die Sparkasse zurückgezahlt. Das Haus wurde im Jahr 2009, auf Betreiben der Hypo-Vereinsbank (wegen einer 1991 von mir abgegebenen Bürgschaft zu Gunsten einer GmbH) von einem sogenannten „Amtsgericht“ zwangsversteigert. Alle meine schriftlichen Widersprüche und Einwendungen – auch zu offenkundigen Verfahrensfehlern – wurden seitens dieses „Amtsgerichtes“ im Vorfeld und auch nach Zuschlagserteilung abgewiesen. Ich war bei der Versteigerung persönlich anwesend und habe die sogenannte „Rechtspflegerin“, den Vertreter der Hypo-Vereinsbank und die potenziellen Erwerber (Bieter) nochmals mündlich auf die Unrechtmäßigkeit des Verfahrens hingewiesen. Die „Rechtspflegerin“ antwortete auf meine Einwendungen sinngemäß: „…ich ziehe das hier durch, da können sie machen was sie wollen …!
    Daraufhin gab ein Anwesender ein Gebot ab. Im nachfolgenden Prozedere zwischen ihm und der „Rechtspflegerin“ war ersichtlich, dass die Modalitäten im Vorfeld besprochen waren. Es wurde nach weiteren Geboten gefragt, diese blieben jedoch aus. Danach beantragte der Vertreter der Hypo-Vereinsbank eine Pause und erbat sich ein unter-4-Augen-Gespräch mit dem Bieter. Dieses fand auf dem Flur statt. Nachdem die Herren den Gerichtssaal wieder betreten hatten, erhöhte der Bieter sein Gebot um 10.000,00 EUR. Daraufhin 1-2-3 war der Zuschlag erteilt.
    Uns wurde das Wohnrecht noch in der gleichen Woche gekündigt und sofort mit Zwangsräumung gedroht… . Weitere Ausführungen erspare ich mir an dieser Stelle. Wir leben jetzt seit ca. 2 Jahren und acht Monaten in einem neuen „Zuhause“.

    Nachtrag:
    Den Bieter kannte ich persönlich. Er erkannte erst wer ich bin, als er im Gericht meinen Namen hörte. Ich war im Heimatort hinlänglich bekannt, da ich zu diesem Zeitpunkt seit 29 Jahren (und noch heute) einen Handwerksbetrieb führe und seit Jahrzenten im Ort in verschiedenen Richtungen (an „vorderen Stellen“) ehrenamtlich tätig war.
    Der Bieter ist mit seiner Lebensgefähtin und deren Kind gegen Ende 2010 in das Haus eingezogen.
    Unsere ehemaligen Nachbarn (jetzt die Seinen) erzählten uns bei einem unserer Treffen, dass sogenannte „Neonazis“ jetzt dort ein und ausgehen. Sie sagten weiter, das der neue Herr Nachbar von diesen „Leuten“ mit „Guten Tag Herr Obersturmbannführer“ begrüßt wird. Dabei stehen sie im „Stillgestanden“ mit Händen an der Hosennaht… BND und STASI und RAF und NSU und … und … und … „Nachtijall, ick hör dir trapsen“ …

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  10. Bernd schreibt:

    aber das ist doch grundlegendes : „wegen…abgegebenen Bürgschaft zu Gunsten einer GmbH“ wer soetwas tut wird sofort belächelt und fertig gemacht ! Wie konnten Sie nur mit der eigenen Existenz bürgen ?

  11. totoweise schreibt:

    Bürgschaft zu Gunsten einer GmbH
    Bürger = Bürgen

  12. Senatssekretär FREISTAAT DANZIG schreibt:
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  14. Andy schreibt:

    Hat dies auf Andreas Große rebloggt und kommentierte:
    Sehr alt, aber interessant für jeden der meint etwas zu besitzen oder besser gesagt Eigentümer von etwas zu sein!

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